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Weitere Artikel der Ausgabe Dezember 2020:
- Coronavirus: Was bringt der neue Verlustersatz? Das BMF hat dazu inzwischen eine umfangreiche Förderrichtlinie veröffentlicht, deren wesentliche Eckpunkte wir für Sie zusammengefasst haben. Artikel lesen
- Wie ist der Dezember-Umsatzersatz geregelt? In einer neuen Verordnung wurde nun die Richtlinie des Dezember-Umsatzersatzes veröffentlicht. Artikel lesen
- Wichtiges bis zum Jahresende! Ergänzend zu unseren Steuertipps zum Jahresende aus der Novemberausgabe wollen wir noch auf folgendes hinweisen. Artikel lesen
- Wie soll der Umsatzersatz ab 7.12. geregelt werden? Das Finanzministerium hat auf seiner Website erste Informationen zum Umsatzersatz ab 7.12. veröffentlicht. Artikel lesen
- Wie sind Elektroautos steuerlich begünstigt? Für Unternehmer brachte das Jahr 2020 weitere steuerliche Begünstigungen für Elektroautos. Artikel lesen
- Bis 31.12.2020: Antrag auf Ausnahme von der gewerblichen Sozialversicherung für Kleinunternehmer für 2020 möglich Die Erfüllung der Voraussetzungen wird im Nachhinein natürlich anhand des Umsatz- und Einkommensteuerbescheides überprüft. Artikel lesen
- Gilt ein für das Homeoffice zur Verfügung gestellter Internetanschluss als Sachbezug? Die Arbeitsleistung im Homeoffice erfordert in erster Linie einen geeigneten Internetanschluss. Artikel lesen
- Sachbezug bei unverzinslichem Gehaltsvorschuss 2021 Zinsersparnis eines unverzinslichen Gehaltsvorschusses Artikel lesen
- Ab wann gilt die Änderung der Kündigungsfristen für Arbeiter und freie Dienstnehmer? Wie in unserer News-Ausgabe vom Oktober 2020 berichtet, sollen die Kündigungsfristen von Arbeitern und freien Dienstnehmern an jene der Angestellten angeglichen werden. Artikel lesen
- Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bei COVID-19 Zulagen und Bonuszahlungen Wie bereits berichtet wurden auf Grund der COVID-19 Krise bestimmte Zulagen und Bonuszahlungen steuerlich begünstigt. Artikel lesen
- GSVG-Sozialversicherungswerte für 2021 (voraussichtlich) Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten. Artikel lesen
- Tipps zu Videokonferenzen Videokonferenzen sind dieses Jahr für viele überfallsartig zu einem wesentlichen Kommunikationsmittel im beruflichen Alltag geworden. Artikel lesen
Wie sind die Details zu den steuerfreien „Weihnachtsgutscheinen“ geregelt?
Da in vielen Unternehmen im Jahr 2020 die Weihnachtsfeiern ausfallen, hat der Gesetzgeber mit dem COVID-19-Steuermaßnahmengesetz geregelt, dass Arbeitgeber den Freibetrag für die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen unter bestimmten Voraussetzungen nutzen können, um Gutscheine an ihre Arbeitnehmer steuerfrei auszugeben. Das Finanzministerium hat nun auf seiner Homepage in Form von FAQs zu einigen Details dieser Gesetzesänderung seine Rechtsauffassung dargelegt. Wir haben einige Eckpunkte daraus für Sie zusammengefasst:
- Wenn im Kalenderjahr 2020 der Freibetrag für die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen in Höhe von € 365,00 nicht oder nicht zur Gänze ausgeschöpft wurde, können steuerfreie Weihnachtsgutscheine bis zu einer Höhe von € 365,00 steuerfrei an Arbeitnehmer ausgegeben werden.
- Wenn der Freibetrag im Kalenderjahr 2020 für die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen teilweise, aber nicht zur Gänze aufgebraucht wurde, können bis zu € 365,00 an Gutscheinen gewährt werden. Eine Gegenrechnung ist nicht notwendig.
- Wurde der Freibetrag allerdings bereits zur Gänze ausgeschöpft, können keine Weihnachtsgutscheine steuerfrei ausgegeben werden.
- Die Regelung gilt nur für das Jahr 2020. Der Freibetrag für die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen für das Jahr 2021 ist von dieser Regelung nicht umfasst.
- Die Gutscheine müssen nachweislich im November 2020, Dezember 2020 oder Jänner 2021 an den Arbeitnehmer ausgegeben werden. Auch eine postalische Übermittlung oder die Übergabe an einen Vertreter (z.B. Betriebsrat) ist möglich.
- Der Gutschein in Höhe von € 365,00 kann mit einem Gutschein für Sachzuwendungen in Höhe von € 186,00 kumuliert ausgegeben werden, d.h. die beiden Höchstbeträge können auch in einem Gutschein kumuliert werden.
- Eine Abhaltung einer besonderen Betriebsfeier ist nicht notwendig.
- Wenn die Voraussetzungen gegeben sind, sind die Gutscheine auch von der Kommunalsteuer, dem Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds und im Bereich der Sozialversicherung (ASVG) befreit.
- Gutscheine, die in Bargeld abgegolten werden können, fallen nicht unter die Steuerbefreiung.
Hinweis
Diese Informationen sind auf dem Stand vom 16.12.2020/12:00 und können sich kurzfristig ändern. Detailliertere und aktuelle Informationen finden Sie hier auf der Webseite des Finanzministeriums. Das COVID-19-Steuermaßnahmengesetz wurde vom Nationalrat beschlossen. Die weitere Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.
Stand: 17. Dezember 2020