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Weitere Artikel der Ausgabe Juni 2020:
- Wie soll die Umsatzsteuer auf 5% gesenkt werden? Wie angekündigt wurde nun eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes als Initiativantrag im Nationalrat eingebracht. Artikel lesen
- Welche weiteren Steuererleichterungen sind geplant? Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) informiert in zwei Presseaussendungen über geplante Steuererleichterungen der Bundesregierung. Artikel lesen
- Zweites Stundungspaket für Sozialversicherungsbeiträge Wie werden Dienstgeber vom Gesetzgeber durch ein zweites „Stundungspaket“ weiterhin in Ihrer Liquidität gestützt? Artikel lesen
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- Welche steuerlichen Erleichterungen sieht das sogenannte „Wirtepaket“ vor? Mit dem 19. COVID-19-Gesetz wurden vom Gesetzgeber Steuererleichterungen für die Gastronomie beschlossen. Artikel lesen
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- Können Arbeitnehmer die Kosten für das Homeoffice steuerlich nutzen? Jedem Arbeitnehmer steht für seine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ein Werbungskostenpauschale von € 132,00 pro Jahr zu. Artikel lesen
- Vorsicht vor gefälschten E-Mails im Namen des Finanzministeriums Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) warnt auf www.bmf.gv.at vor gefälschten E-Mails. Artikel lesen
- Wann ist ein Vorsteuerabzug bei der Vermietung von Wohnraum an einen Gesellschafter ausgeschlossen? Ohne funktionierenden Mietenmarkt muss der Fremdvergleich anhand einer abstrakten Renditeberechnung angestellt werden. Artikel lesen
- Was ändert sich bei Einkommen- und Umsatzsteuer aufgrund des 18. COVID-19-Gesetzes? Befristet keine Umsatzsteuer für Schutzmasken Artikel lesen
- Wie sollen Angaben zu Zuschüssen, Garantien und Kurzarbeitsbeihilfen durch die Finanz geprüft werden? Im Zuge einer Lohnsteuerprüfung kann dies bezüglich der Kurzarbeitsbeihilfe überprüft werden. Artikel lesen
- Tipps zum persönlichen Krisenmanagement In vielen Unternehmen ist die Person der Unternehmerin oder des Unternehmers selbst eine der wichtigsten Ressourcen. Artikel lesen
Vorsteuererstattung aus Drittländern für 2019 bis 30.6. beantragen!
Österreichische Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können sich unter bestimmten Voraussetzungen auch Vorsteuern, die außerhalb Österreichs angefallen sind, erstatten lassen.
Erstattung aus Drittländern
Die Frist für die Rückerstattung der im Jahr 2019 in Drittländern angefallenen Vorsteuern läuft am 30. Juni 2020 aus. Zu den Drittländern zählen alle Länder, die keine Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind.
Die Verfahren zur Erstattung der Vorsteuern sind je Land unterschiedlich. Für eine Vorsteuerrückerstattung aus einem Drittland muss der Antrag in Papierform gestellt werden. Mit dem Antrag müssen die Originalbelege und eine vom Finanzamt ausgestellte Unternehmerbestätigung mitgeschickt werden. Es empfiehlt sich jedenfalls eine Kopie der Originalrechnung selbst aufzubewahren.
Gleiches gilt auch für ausländische Unternehmer, die keinen Sitz in einem EU-Land haben. Auch sie können bis spätestens 30. Juni 2020 die Rückerstattung der im Jahr 2019 in Österreich angefallenen Vorsteuern beim Finanzamt Graz-Stadt beantragen.
Erstattung aus EU-Mitgliedstaaten
Für Vorsteuervergütungen aus Mitgliedsländern der Europäischen Union (EU) ist noch länger Zeit. Diese Anträge müssen elektronisch bis zum 30.9.2020 gestellt werden.
Stand: 27. Mai 2020